Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
(3) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden.
Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(4) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.
(5) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien usw.). Der
Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt.
(6) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der
Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
(7) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
(8) Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
(9) Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
§ 2 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
-
Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
-
Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Jede Veränderung und Bildbearbeitung der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte
kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in der vereinbarten Form (z.B. Bereitstellung der Dateien in der Cloud) über.
(5) Erteilt der Auftragnehmer die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl an Fotografien wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Vergütung
(1) Für die zu erbringenden Leistungen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie ggf. zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines
Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den
vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
(4) Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist, sofern gesondert vereinbart, eine Anzahlung fällig.
Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Leistungen als gebucht.
§ 4 Haftung / Gefahrenübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des
Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Durchführung der beim Auftragnehmer beauftragten Leistungen erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen,
die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf die Leistung zum vereinbarten Termin nicht erbringen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Leistung beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Leistungen als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
(7) Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
§ 5 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabsprachen zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von
den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.
Diese AGB gelten ab dem 15.06.2020. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit!